Aufrechnung von Honoraransprüchen gegen Mandantengelder (BFH)
BFH – Urteil vom 29.09.2020 – VIII R 14/17 veröffentlicht am 25.02.2021
Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die für einen durchlaufenden Posten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG notwendige Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem endgültigen Vorgang auf.
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