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Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer

Geschäftsideen verwirklichen und erfolgreich in die Zukunft starten – unternehmerische Entscheidungen treffen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt mit einem Gründungsdarlehen Erfolg versprechende Gründungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer organisieren und steuern.

Was wird gefördert?

  • projektbezogene Personalkosten
  • Ausgaben für die Projektleitung und Organisation der Maßnahme
  • Ausgaben für Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase (max. 60 Stunden)
  • Ausgaben nach Gründung (max. 200 Stunden, max. 7 Euro pro Stunde je Gründer)
  • Hilfen zur Existenzgründung – max. 100 Euro pro Stunde – je acht absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung – Auszahlung durch Maßnahme-Träger
  • Zuwendung max. 2.500 Euro pro Gründer

Was sind Ihre Vorteile?

  • Der Zuschuss für Personalausgaben beträgt bis zu 90 Prozent.
  • Der Zuschuss für Ausgaben der Qualifizierungen beträgt bis zu 100 Prozent.

Was sollte beachtet werden?

  • Nachweis der Eignung zur Durchführung der Maßnahme zur regionalen Steuerung der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Qualifizierungsmaßnahmen werden entsprechend dem regionalen Bedarf durchgeführt
  • Auswahl der teilnehmenden Existenzgründer erfolgt durch den Träger der Maßnahme
  • Aufgabe des Trägers der Maßnahme ist es, individuelle Qualifizierungskonzepte für Existenzgründer zur Vermittlung von Kenntnissen zur Gründung und Führung eines Unternehmens unter Beachtung der wählbaren Qualifizierungsmodule zu erstellen.
  • Der Träger der Maßnahme und der Existenzgründer schließen nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen vor Beginn der Qualifizierung einen Vertrag ab. Hierzu sind die von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bereitgestellten Vertragsmuster für die Vorgründungs- und Nachgründungsphase zu verwenden.

Vergabeprüfung

Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen.

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