Fördermittel zur Digitalisierung – seit dem 01.01.2022 gilt für das Förderprogramm „go-digital“ eine neue Richtlinie.
Wer sein Unternehmen bei der Digitalisierung voran bringen möchte, kann Fördermittel beantragen. Seit dem 01.01.2022 gilt für das Förderprogramm „go-digital“ eine neue Richtlinie. Ziel der ab 01.01.2022 geltenden Förderrichtlinie ist eine noch zielorientiertere Digitalisierung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), sowie von Handwerksbetrieben.
Mit dem Förderprogramm „go-digital“ werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Optimierung ihrer Geschäftsprozesse unter Anwendung digitaler Lösungen unterstützt. Gefördert wird die u.a. die fachliche Beratung der Begünstigten durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen, welches auch die Antragsformalitäten des Förderprozesses übernimmt. Hierfür ist die Kontaktaufnahme mit einem autorisierten Beratungsunternehmen erforderlich. Die Förderquote beträgt 50% bei einem Beratungssatz von max. 1.100 EUR netto.
Fünf Fördermodule bei „go-digital“
Das Förderprogramm unterteilt sich inhaltlich ab dem 01.01.2022 in 5 Module – statt der bisher 3 Module. Die Modulbeschreibungen finden Sie unter – Modulbeschreibungen des BMWi.
Modul: Digitalisierungsstrategie
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben
Modul: IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse – Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen – der bestehenden und neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung / Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität, selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Modul: Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Risiko- und Sicherheitsanalyse – Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen – der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Je nach Wissen-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren.
- Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
Modul: Datenkompetenz
- Erfassen und Erzeugen von Daten
- Datenidentifizierung, Datenauswertung, Datenverwertung
- Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
- Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten
- Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder
Modul: Digitale Markterschließung
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Tools für Social Media, Website-Monitoring und Content-Marketing
- Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops – wie bspw. die Warenbestellung und Zahlungsverfahren
- Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Die Module „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ sind mit Neuerung der Richtlinie zusätzlich in das Förderprogramm aufgenommen worden.