Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Unternehmen ausbauen und Arbeitsplätze schaffen – Wachstum erfordert Investitionen – GRW-Zuschüsse unterstützen Unternehmen dabei – Seit dem 01.01.2022 gilt ein neuer Koordinierungsrahmen. Im Rahmen dieser Änderung wurden auch die Fördergebiete neu definiert. In Sachsen-Anhalt steigen i.d.R. die Fördersätze um 5% für alle Unternehmensgrößen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?
- Förderfähige Investitionen für Sachanlagen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabens-Laufzeit von maximal 36 Monaten.
- Alternativ unter bestimmten Voraussetzungen auch Lohnkosten für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren – im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 EUR bis höchstens 80.000 EUR je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an gesetzlichen Sozialabgaben.
Was sind Ihre Vorteile?
Die Höhe der Förderung beträgt:
- für Betriebsstätten kleiner Unternehmen i.d.R. 35%
- für Betriebsstätten mittlerer Unternehmen i.d.R. 25%
- für sonstige Betriebstätten i.d.R. 15%
des förderfähigen Investitionsvolumens.
Der Fördersatz bei einer bachkostenbezogenen Förderung wird für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern um 2,5% gekürzt, wenn kein Struktureffekt erfüllt wird.
Was sollten Sie unbedingt beachten?
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben – wie zum Beispiel: Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften – werden angerechnet.
- Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingegangen ist.
- Bitte beachten Sie die Richtlinie und das Merkblatt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu dieser Unternehmensförderung.
Wie ist der Ablauf?
Rechtliche Grundlagen
- Koordinationsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in seiner jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den erlassenen Landesregelungen.
Was wird gefördert?
- förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammen mit der Schaffung / Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Laufzeit für das Vorhaben von maximal drei Jahren
- alternativ – unter bestimmten Voraussetzungen – Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren
- Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis maximal 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitsgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben
Wer wird gefördert?
- Betriebsstätten – selbständig oder unselbständig – der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt mit überwiegender Geschäftstätigkeit gemäß den in der Positivliste aufgeführten Gütern und Leistungen bzw. mit überregionalem Absatz – mehr als 50% des Umsatzes erfolgt durch einen Absatz außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte – die gemäß den erlassenen Landesregelungen förderfähig sind.
- Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit dem Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzeptes erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
- Schaffung / Sicherung von Dauerarbeitsplätzen bei Vorhaben mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro
- Dabei können pro geschaffenen Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 Euro und pro gesicherten Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen gefördert werden.
Welche Besonderheiten sind zu berücksichtigen?
- Bei der sachbezogenen Förderung werden Arbeitsplätze – die durch Leiharbeiter, durch Mitarbeiter mit Werkverträgen oder durch geringfügig Beschäftigte bis zu 450 Euro Monatseinkommen besetzt werden – bei der Bestimmung der förderfähigen Investitionskosten nicht berücksichtigt. Ein Ausbildungsplatz wird wie ein Dauerarbeitsplatz betrachtet.
- Bei einer lohnkostenbezogenen Förderung ist eine Folgeförderung erst möglich, soweit die geförderten Arbeitsplätze der vorangegangenen Förderung vollständig besetzt sind.
- Mindestens 25% der förderfähigen Finanzierungskosten müssen beihilfefrei – zum Beispiel durch Eigenmittel oder Hausbankdarlehen – erbracht werden. Bei Nichteinhaltung verringert sich der Zuschuss.
Wir wird gefördert?
In Sachsen-Anhalt werden bei der Förderung folgende Subventionswertobergrenzen festgelegt:
- für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen i.d.R. 35%
- für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen i.d.R. 25%
- für sonstige Betriebsstätten i.d.R. 15%
des förderfähigen Investitionsvolumens.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg – Bewilligungsstelle – einzureichen. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingegangen ist.
Stand: 26.01.2022