Internationaler Austausch der Finanzkontendaten zum 30.09.2026
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Juni 2026 bekanntgegeben, dass es zum 30. September 2026 die Finanzkontendaten für das Steuerjahr 2025 automatisch mit 118 anderen Staaten austauschen wird. Eine Liste dieser Staaten ist in einem auf der BMF-Homepage abrufbaren Schreiben zu finden. Informationen zu Kryptowährungen werden im Rahmen gesonderter Abkommen übermittelt, ebenso bestehen weitere Vereinbarungen, etwa mit den USA. Deutsche Banken mussten die entsprechenden Daten bis zum 31. Juli 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Zu den Staaten, die am Austausch teilnehmen, zählen die EU-Mitgliedsländer, die sogenannten CRS-Staaten, sowie beispielsweise die Schweiz und Liechtenstein über ein spezielles Abkommen mit der EU. Neben dem bilateralen Datenaustausch gibt es auch einige Länder und Gebiete, bei denen die Daten nur nach Deutschland übermittelt werden. Dazu gehören unter anderem die Bahamas, Bahrain, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Katar, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Turks- und Caicosinseln. Übermittelt werden dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum, Steuer-ID, Kontodaten, Kontostände und -werte, Zinsen, Dividenden, sonstige Kapitalerträge und Erlöse aus Veräußerungen.
Auch wenn die Daten übermittelt werden, müssen Einnahmen aus ausländischen Konten in der Steuererklärung angegeben werden. Andernfalls kann es neben geänderten Bescheiden zu Steuer- und Zinsnachzahlungen sowie möglicherweise zu strafrechtlichen Folgen kommen.
