Riester-Rente wird ab 2027 abgelöst: Was kommt jetzt auf Sparer zu?

Ab dem 1. Januar 2027 verändert sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Die bisherige Riester-Rente wird für Neuverträge durch eine neue Förderwelt ersetzt. Im Mittelpunkt steht künftig das sogenannte Altersvorsorgedepot.

Für viele Sparer ist das interessant: Die neue Altersvorsorge soll mehr Renditechancen bieten, flexibler sein und insbesondere durch eine einfachere Förderung attraktiver werden. Gleichzeitig eröffnet die Reform erstmals auch Selbstständigen und vielen Unternehmern den Zugang zu dieser staatlichen Förderung.

Doch was genau ändert sich? Wer kann profitieren? Und was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Was kommt nach der Riester-Rente?

Das neue Modell heißt vereinfacht gesagt: staatlich geförderte private Altersvorsorge mit mehr Kapitalmarktfreiheit.

Künftig stehen grundsätzlich verschiedene Varianten zur Verfügung:

  • ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie,
  • Garantieprodukte mit einer 100-prozentigen oder 80-prozentigen Garantie,
  • ein besonders einfach gestaltetes Standardprodukt bzw. Standarddepot.

Der wesentliche Unterschied zur klassischen Riester-Rente: Beim neuen Altersvorsorgedepot können die Beiträge beispielsweise in Fonds oder ETFs investiert werden. Dadurch entstehen höhere Renditechancen als bei einer sehr sicherheitsorientierten Anlage – allerdings auch ein höheres Verlustrisiko.

Wer beispielsweise langfristig für das Alter spart und noch viele Jahre bis zum Ruhestand hat, kann dadurch stärker vom langfristigen Wachstum der Kapitalmärkte profitieren.

Sicherheit oder Renditechance?

Die Reform lässt bewusst unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse zu.

Wer Wert auf eine hohe Beitragsgarantie legt, kann ein entsprechendes Garantieprodukt wählen. Möglich ist künftig auch eine Garantie von 80 Prozent. Dadurch kann der Anbieter stärker in chancenorientierte Anlagen investieren.

Noch mehr Renditechancen bietet das Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Hier gibt es keine Garantie dafür, dass zum Ende der Ansparphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Das bedeutet: Mehr Renditechance gibt es nicht kostenlos. Sie wird mit mehr Anlagerisiko erkauft.

Ein großer Vorteil: Die Förderung wird einfacher

Auch bei der staatlichen Förderung ändert sich einiges.

Die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro wird durch ein beitragsabhängiges Modell ersetzt.

Künftig gilt grundsätzlich:

  • Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es eine Förderung von 50 Prozent.
  • Für weitere 1.440 Euro gibt es eine Förderung von 25 Prozent.
  • Damit sind maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich.
  • Insgesamt werden damit Eigenbeiträge bis 1.800 Euro jährlich staatlich gefördert.

Besonders interessant ist die Regelung für Familien: Für ein Kind kann ein Elternteil künftig auf eigene Beiträge von bis zu 300 Euro eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr erhalten.

Ein einfaches Beispiel

Angenommen, eine Person zahlt 1.800 Euro im Jahr in ihren neuen Altersvorsorgevertrag ein.

Für die ersten 360 Euro gibt es 50 Prozent Förderung:

360 Euro × 50 % = 180 Euro

Für die weiteren 1.440 Euro gibt es 25 Prozent:

1.440 Euro × 25 % = 360 Euro

Damit ergibt sich eine maximale Grundzulage von:

180 Euro + 360 Euro = 540 Euro

Bei einem Kind können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzukommen.

Damit können insbesondere Familien mit Kindern und Personen, die regelmäßig eigene Beiträge leisten, von der neuen Förderstruktur profitieren.

Besonders interessant: Die Förderung wird für Selbstständige geöffnet

Hier liegt eine der wichtigsten Veränderungen der Reform.

Selbstständige waren bisher grundsätzlich nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt, sofern sie nicht aus anderen Gründen zum begünstigten Personenkreis gehörten.

Ab 2027 wird das anders.

Künftig können grundsätzlich auch Selbstständige mit

  • Einkünften aus Gewerbebetrieb und
  • Einkünften aus bestimmten selbstständigen Tätigkeiten

unmittelbar förderberechtigt sein. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden einbezogen. Dazu können beispielsweise bestimmte Ärzte, Rechtsanwälte oder andere Angehörige verkammerter Berufe gehören.

Was bedeutet das für Unternehmer?

Für Unternehmer ist die neue Regelung besonders interessant, muss aber differenziert betrachtet werden.

Ein Unternehmer ist nicht allein aufgrund seiner Bezeichnung automatisch förderberechtigt. Entscheidend ist die steuerliche und persönliche Situation.

Ein Einzelunternehmer oder Selbstständiger, der entsprechende Einkünfte erzielt und eine Einkommensteuererklärung abgibt, kann künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein.

Bei einem GmbH-Geschäftsführer kommt es dagegen beispielsweise darauf an, in welcher Form die Person Einkünfte erzielt und welchem Vorsorgesystem sie angehört. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer sollte daher nicht allein aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit davon ausgehen, automatisch die neue Förderung zu erhalten.

Für Unternehmer lohnt sich deshalb eine individuelle Prüfung.

Warum könnte die neue Regelung gerade für Selbstständige interessant sein?

Selbstständige haben bei der Altersvorsorge häufig eine andere Ausgangssituation als Arbeitnehmer.

Ein Arbeitnehmer verfügt normalerweise über die gesetzliche Rentenversicherung und kann zusätzlich beispielsweise eine betriebliche oder private Altersvorsorge aufbauen.

Bei einem Selbstständigen kann die Altersvorsorge dagegen stärker in eigener Verantwortung liegen.

Genau hier setzt die Reform an: Der Staat öffnet die geförderte private Altersvorsorge für einen größeren Personenkreis.

Für Selbstständige kann das bedeuten, dass sie künftig staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile mit einem kapitalmarktorientierten Altersvorsorgekonzept verbinden können.

Dabei sollte die neue Förderung allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Für Selbstständige können beispielsweise auch eine Basisrente, betriebliche Lösungen, Wertpapierdepots oder andere Vorsorgebausteine relevant sein. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt unter anderem von Einkommen, Alter, Liquidität, steuerlicher Situation und persönlicher Risikobereitschaft ab.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Für bestehende Riester-Sparer besteht kein Grund zur Panik.

Ein bestehender Riester-Vertrag wird nicht automatisch gekündigt und auch nicht automatisch in das neue Modell umgewandelt.

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann ihn grundsätzlich nach den bisherigen Regeln weiterführen. Es besteht Bestandsschutz.

Daneben besteht ab 2027 die Möglichkeit, in einen neuen Vertrag nach den neuen Förderregeln zu wechseln.

Dabei gilt allerdings:

Ein Wechsel ist nicht automatisch besser.

Ein alter Riester-Vertrag kann beispielsweise günstige Vertragsbedingungen, bereits angesparte Zulagen oder einen hohen Garantiezins enthalten. Andererseits kann ein neues Altersvorsorgedepot andere Vorteile bieten, insbesondere größere Anlagemöglichkeiten und höhere Renditechancen.

Deshalb sollte vor einem Wechsel der bestehende Vertrag genau analysiert werden.

Ein weiterer Vorteil: mehr Freiheit bei der Auszahlung

Auch die Auszahlungsphase wird flexibler.

Während die klassische Riester-Rente stark auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet ist, ermöglicht das neue Modell auch langlaufende Auszahlungspläne.

Damit können Sparer ihr angespartes Kapital über einen längeren Zeitraum schrittweise entnehmen. Nach den neuen Regelungen sind entsprechende Auszahlungspläne grundsätzlich bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich.

Das eröffnet eine andere Gestaltungsmöglichkeit für den Ruhestand.

Gleichzeitig bedeutet ein Auszahlungsplan aber auch: Das Kapital wird nicht zwangsläufig lebenslang ausgezahlt. Wer eine lebenslange Absicherung gegen das Risiko eines sehr langen Lebens benötigt, muss deshalb die verschiedenen Auszahlungsformen sorgfältig miteinander vergleichen.

Wer kann besonders von der Reform profitieren?

Die Reform richtet sich grundsätzlich an einen deutlich größeren Personenkreis.

Interessant kann die neue Förderung insbesondere sein für:

Arbeitnehmer

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer können weiterhin von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren.

Familien mit Kindern

Die neue Kinderzulage kann insbesondere für Familien interessant sein, weil bereits vergleichsweise geringe Eigenbeiträge zu einer hohen Förderquote führen können.

Berufseinsteiger

Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, hat einen besonders langen Anlagehorizont. Dadurch kann der Zinseszinseffekt eine wichtige Rolle spielen.

Für Personen, die vor dem 25. Geburtstag einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abschließen, ist außerdem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vorgesehen.

Selbstständige

Für Selbstständige ist die Öffnung des Förderkreises eine der wichtigsten Neuerungen.

Sie können künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein, obwohl sie nicht zwingend in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Angehörige bestimmter freier Berufe

Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden künftig grundsätzlich in die Förderung einbezogen.

Ist das neue Altersvorsorgedepot automatisch die bessere Lösung?

Nein.

Die Reform schafft neue Möglichkeiten, aber keine pauschal beste Altersvorsorgelösung für jeden Menschen.

Ein Aktien- oder ETF-basiertes Altersvorsorgedepot kann langfristig höhere Renditechancen bieten. Dafür müssen Anleger Kursschwankungen und zwischenzeitliche Verluste aushalten können.

Ein Garantieprodukt bietet dagegen mehr Sicherheit, hat aber typischerweise weniger Spielraum für chancenreiche Kapitalanlagen.

Und bei einem bestehenden Riester-Vertrag kann es gute Gründe geben, diesen nicht aufzugeben.

Entscheidend sind deshalb Fragen wie:

  • Wie lange ist es noch bis zum Ruhestand?
  • Wie hoch ist der monatliche Sparbetrag?
  • Gibt es Kinder?
  • Wie hoch ist das Einkommen?
  • Welche steuerliche Situation liegt vor?
  • Wie viel Risiko kann und möchte man tragen?
  • Wie hoch sind die Kosten des jeweiligen Vertrages?
  • Welche Garantien sind gewünscht?
  • Gibt es bereits eine Basisversorgung oder andere Altersvorsorge?
  • Bei Selbstständigen: Welche weiteren Vorsorgebausteine bestehen bereits?

Was bedeutet die Reform unterm Strich?

Mit dem neuen Altersvorsorgemodell verschiebt sich der Schwerpunkt der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.

Weniger starre Garantien, mehr Kapitalmarktorientierung und ein größerer Kreis von Förderberechtigten kennzeichnen die neue Produktwelt.

Besonders bemerkenswert ist die Öffnung für Selbstständige und bestimmte Angehörige freier Berufe. Damit wird eine Gruppe einbezogen, die bei der bisherigen Riester-Förderung vielfach außen vor blieb.

Für bestehende Riester-Sparer bedeutet die Reform dagegen nicht, dass sie ihren Vertrag sofort kündigen müssen. Bestehende Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderwelt ist möglich, sollte aber anhand des konkreten Vertrages und der persönlichen Situation geprüft werden.

Fazit

2027 beginnt bei der privaten Altersvorsorge eine neue Ära.

Aus der klassischen Riester-Rente wird für Neuabschlüsse ein flexibleres System mit Altersvorsorgedepots, Garantieprodukten und einer neuen, beitragsabhängigen staatlichen Förderung.

Für viele Menschen kann das neue Modell interessant sein – besonders für langfristig orientierte Sparer, Familien und künftig auch Selbstständige und Unternehmer.

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte dagegen nicht vorschnell handeln. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich zwischen dem bestehenden Vertrag und den neuen Möglichkeiten.

Die wichtigste Botschaft lautet deshalb:

Nicht „Riester kündigen“, sondern Altersvorsorge neu prüfen.

Denn die Frage ab 2027 lautet nicht mehr nur: Riester oder nicht Riester?
Sondern: Welche Kombination aus staatlicher Förderung, Sicherheit, Renditechancen, Kosten und Flexibilität passt zu meiner persönlichen Altersvorsorge?


Disclaimer / Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Die dargestellten Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge und zur neuen staatlich geförderten Altersvorsorge beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten gesetzlichen Stand. Gesetzliche Regelungen, Fördervoraussetzungen, steuerliche Rahmenbedingungen und Produktbedingungen können sich ändern.

Ob und in welchem Umfang die neue Altersvorsorge für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Dabei können unter anderem Alter, Einkommen, Familienstand, steuerliche Situation, bestehende Altersvorsorge, Anlagehorizont, Risikobereitschaft und individuelle Versorgungsziele eine Rolle spielen.

Insbesondere die Öffnung der Förderung für Selbstständige und Unternehmer bedeutet nicht automatisch, dass jede selbstständige oder unternehmerisch tätige Person förderberechtigt ist. Die jeweiligen persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Auch ein bestehender Riester-Vertrag sollte nicht allein aufgrund der Reform gekündigt oder verändert werden. Vor einer Entscheidung empfiehlt sich eine individuelle Prüfung des bestehenden Vertrags sowie ein Vergleich mit den ab 2027 möglichen Vorsorgelösungen.

Für verbindliche Aussagen zur steuerlichen Behandlung empfehlen wir die Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Bei rechtlichen Fragen sollte entsprechend eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

Keine Haftung: Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Entscheidungen, die ausschließlich auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Stand: September 2026