Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur spielt eine entscheidende Rolle für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und die steuerliche Optimierung. Eine Form, die sich insbesondere für Unternehmerinnen, Investoren und Start-ups als vorteilhaft erweisen kann, ist die sogenannte Holdingstruktur. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche steuerlichen und organisatorischen Vorteile bietet eine Holding und welche Kosten und Überlegungen sind mit ihrer Gründung verbunden? Dieser Beitrag gibt einen Überblick.
Was ist eine Holding?
Der Begriff Holding bezeichnet keine eigene Rechtsform, sondern beschreibt eine Unternehmensstruktur, bei der eine Kapitalgesellschaft (Holdinggesellschaft) Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen hält. In der Regel handelt es sich dabei um GmbHs oder Aktiengesellschaften.
Die Holding kann operativ tätig sein oder ausschließlich der Verwaltung von Beteiligungen dienen. Häufig wird sie genutzt, um Beteiligungen an operativ tätigen Tochtergesellschaften zu halten und über diese Struktur verschiedene wirtschaftliche und finanzielle Interessen zu bündeln.
Typische Struktur:
- Holding-GmbH (Muttergesellschaft)
- eine oder mehrere Tochtergesellschaften (operativ tätig)
Warum eine Holding gründen? Die wichtigsten Vorteile im Überblick
Eine Holdingstruktur bietet sowohl steuerliche als auch organisatorische und haftungsrechtliche Vorteile, die insbesondere bei wachsenden Unternehmen, Unternehmensverkäufen oder Beteiligungsgesellschaften von Bedeutung sind.
1. Steuerliche Vorteile
Der wohl größte Anreiz für die Gründung einer Holding liegt in den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten:
a) Steuerfreie Dividenden (§ 8b Abs. 1 KStG)
Erhält die Holding von ihren Tochtergesellschaften Dividenden, sind 95 % dieser Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Lediglich 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und unterliegen der regulären Besteuerung.
b) Steuerbegünstigte Veräußerungsgewinne (§ 8b Abs. 2 KStG)
Verkauft die Holding Anteile an einer Tochtergesellschaft, bleiben 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Dies kann insbesondere bei einem geplanten Unternehmensverkauf oder Exit-Szenario zu erheblichen Steuervorteilen führen.
c) Steueroptimierte Reinvestition
Gewinne können innerhalb der Holdingstruktur thesauriert und für neue Investitionen verwendet werden, ohne dass eine private Steuerbelastung entsteht. Eine spätere Ausschüttung an die Gesellschafter der Holding unterliegt dann der Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
2. Vermögensschutz und Haftungstrennung
Durch die Trennung von operativer Tochtergesellschaft und Holding können operative Risiken vom Privat- und Beteiligungsvermögen abgeschirmt werden. Wird beispielsweise eine operative Gesellschaft insolvent, bleibt das Vermögen der Holding davon unberührt.
3. Flexibilität und Beteiligungsmanagement
Eine Holding erleichtert die Verwaltung mehrerer Beteiligungen und die Entwicklung neuer Projekte. So können verschiedene Geschäftsbereiche oder Beteiligungen getrennt geführt und Risiken klar abgegrenzt werden.
Gründungskosten und laufende Aufwände einer Holding
Der Aufbau einer Holdingstruktur erfordert in der Regel die Gründung von mindestens zwei Kapitalgesellschaften – einer Holding-GmbH sowie mindestens einer operativen Tochtergesellschaft. Dies ist mit entsprechenden Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden.
Gründungskosten pro GmbH:
- Notarkosten: ca. 800 – 1.200 €
- Handelsregistereintrag: ca. 150 – 200 €
- Beratungsaufwand (Steuerberater/Anwalt): je nach Umfang ab 500 – 1.000 €
Stammkapital:
- GmbH: mindestens 25.000 € (davon 12.500 € bei Gründung einzahlbar)
- UG (haftungsbeschränkt): ab 1 € möglich, jedoch empfehlenswert mindestens 1.000 €
Laufende Kosten:
- Eigene Buchhaltung und Jahresabschluss für jede Gesellschaft
- Steuerberatungskosten für die Holding und die operativen Tochtergesellschaften
- Evtl. zusätzliche Verwaltungsaufwände
Gerade bei kleineren Unternehmensstrukturen sollte geprüft werden, ob die steuerlichen Vorteile die laufenden Mehrkosten aufwiegen.
Sitz im In- oder Ausland: Welche Optionen gibt es?
Viele Unternehmer*innen überlegen, ob es sinnvoll ist, die Holding im Ausland zu gründen, um von möglicherweise niedrigeren Körperschaftsteuersätzen zu profitieren. Dabei werden immer wieder Länder wie Zypern, Malta oder Luxemburg genannt.
Allerdings gilt:
- Auslands-Holdingstrukturen sind mit deutlich höheren Anforderungen und Risiken verbunden.
- Substanzanforderungen (z. B. eigenes Büro, Personal, aktives Management vor Ort) müssen erfüllt sein, sonst drohen steuerliche Nachteile durch die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG).
- Zudem können bei der Verlagerung von Gesellschaften oder Vermögenswerten ins Ausland steuerliche Sperrfristen und eine Wegzugsbesteuerung entstehen.
Für den überwiegenden Teil der inhabergeführten Unternehmen, Start-ups und mittelständischen Betriebe ist daher eine Holdingstruktur innerhalb Deutschlands die rechtssichere und planbarere Option.
Wann lohnt sich eine Holding wirklich?
Die Gründung einer Holdingstruktur ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
- größere Gewinne erzielt oder erwartet werden
- Unternehmensverkäufe oder Anteilsveräußerungen geplant sind
- mehrere Beteiligungen gehalten oder aufgebaut werden sollen
- die Trennung von Vermögen und operativem Risiko angestrebt wird
Für Einzelunternehmer*innen oder kleinere Gesellschaften mit überschaubaren Gewinnen und ohne Beteiligungspläne ist die Holdingstruktur hingegen meist nicht wirtschaftlich sinnvoll.
Fazit
Die Gründung einer Holding bietet zahlreiche steuerliche und organisatorische Vorteile – allen voran die Möglichkeit, Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 95 % steuerfrei zu vereinnahmen und das Vermögen haftungsrechtlich zu schützen. Gleichzeitig sind jedoch die höheren Gründungskosten und der laufende Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Ob eine Holdingstruktur im konkreten Fall empfehlenswert ist, sollte immer im Einzelfall unter Berücksichtigung der Unternehmensziele und der steuerlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.
Disclaimer:
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für eine individuelle und verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.