Investitions-Booster 2025: Neue Chancen für Unternehmen
Mit dem sogenannten Investitions-Booster setzt der Gesetzgeber ein starkes Signal für Investitionen in Deutschland. Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 in neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens investieren, können von einer degressiven Abschreibung profitieren.
Diese steuerliche Regelung ermöglicht eine deutlich höhere Abschreibung in den ersten Jahren und verbessert dadurch die Liquidität von Unternehmen.
Was ist die degressive Abschreibung?
Normalerweise werden angeschaffte Maschinen, Fahrzeuge oder technische Geräte über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das bedeutet: Jedes Jahr wird derselbe Betrag als Betriebsausgabe berücksichtigt.
Bei der degressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibung dagegen mit einem festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert. Dadurch entstehen insbesondere in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge.
Der Vorteil:
- geringere Steuerbelastung unmittelbar nach der Investition,
- mehr Liquidität für weitere Investitionen,
- schnellere steuerliche Entlastung.
Für welche Wirtschaftsgüter gilt die Regelung?
Die degressive Abschreibung kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens genutzt werden, die
- zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027
- angeschafft oder hergestellt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Maschinen und Produktionsanlagen
- Firmenfahrzeuge
- Computer und IT-Hardware
- technische Geräte
- Betriebseinrichtungen
- Werkzeuge
Nicht begünstigt sind in der Regel Grundstücke, Gebäude oder andere unbewegliche Wirtschaftsgüter.
Wie hoch darf die degressive Abschreibung sein?
Der Abschreibungssatz darf
- höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung betragen und
- maximal 30 % pro Jahr erreichen.
Die Abschreibung erfolgt jedes Jahr auf den verbleibenden Buchwert. Dadurch sinken die jährlichen Abschreibungsbeträge im Zeitverlauf automatisch.
Beispiel
Ein Unternehmen kauft im August 2025 eine Maschine für 100.000 Euro.
Bei einer linearen Abschreibung über zehn Jahre würden jährlich 10.000 Euro abgeschrieben.
Wird stattdessen die maximale degressive Abschreibung von 30 % genutzt, ergibt sich beispielsweise:
- Jahr 1: 30.000 Euro
- Jahr 2: 21.000 Euro
- Jahr 3: 14.700 Euro
Gerade in den ersten Jahren entsteht dadurch eine erhebliche steuerliche Entlastung.
Welche Vorteile bietet der Investitions-Booster?
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
- schnellere steuerliche Entlastung
- höhere Liquidität in den ersten Jahren
- bessere Finanzierung neuer Investitionen
- Anreiz zur Modernisierung von Maschinen und Anlagen
- Unterstützung bei Digitalisierung und Automatisierung
Vor allem mittelständische Unternehmen können dadurch ihre Investitionen wirtschaftlicher planen.
Lohnt sich die degressive Abschreibung immer?
Nicht in jedem Fall ist die degressive Abschreibung die optimale Wahl. Je nach Investitionsvolumen, Gewinnsituation und langfristiger Steuerplanung kann auch die lineare Abschreibung sinnvoll sein.
Eine individuelle steuerliche Prüfung zeigt, welche Abschreibungsart im konkreten Fall den größten Vorteil bringt.
Fazit
Mit dem Investitions-Booster schafft der Gesetzgeber einen attraktiven Investitionsanreiz. Unternehmen, die bis Ende 2027 Maschinen, Fahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter anschaffen, können durch die degressive Abschreibung ihre Steuerlast in den ersten Jahren deutlich reduzieren und ihre Liquidität stärken.
Wer größere Investitionen plant, sollte die neue Regelung frühzeitig in seine Finanz- und Steuerplanung einbeziehen. Eine individuelle Beratung hilft dabei, das volle steuerliche Potenzial auszuschöpfen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Investitions-Booster?
Der Investitions-Booster ist eine steuerliche Fördermaßnahme, die Unternehmen für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 die Nutzung der degressiven Abschreibung ermöglicht.
Wer kann die degressive Abschreibung nutzen?
Grundsätzlich können Unternehmen die Regelung für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anwenden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch ist die maximale degressive Abschreibung?
Der Abschreibungssatz darf höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung und maximal 30 % des jeweiligen Restbuchwerts betragen.
Welche Investitionen sind begünstigt?
Begünstigt sind insbesondere Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen, Computer, Betriebseinrichtungen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Lassen Sie sich beraten
Sie planen Investitionen in den kommenden Jahren? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die degressive Abschreibung im Rahmen des Investitions-Boosters für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie Ihre steuerlichen Vorteile optimal nutzen können. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Steuerberater!
