Das Transparenzregister ist ein zentrales Register, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften enthält. Ziel ist es, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu verhindern, indem offengelegt wird, wer tatsächlich hinter einem Unternehmen steht.
Das Register wird beim Bundesverwaltungsamt geführt und ist über das Portal www.transparenzregister.de erreichbar.
Was wird im Transparenzregister gespeichert?
Eingetragen werden müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten, also den natürlichen Personen, die
- mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder
- mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder
- auf vergleichbare Weise Kontrolle über das Unternehmen ausüben.
Die Angaben umfassen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
Wer ist zur Eintragung verpflichtet?
Eintragungspflichtig sind insbesondere:
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG)
- Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2021 besteht eine unmittelbare Meldepflicht. Das bedeutet: Auch wenn sich die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handels- oder Vereinsregister ergeben, muss eine separate Meldung an das Transparenzregister erfolgen. Die frühere sogenannte „Mitteilungsfiktion” gilt nicht mehr.
Welche Fristen gelten?
Für bereits bestehende Gesellschaften galten Übergangsfristen, die inzwischen alle abgelaufen sind. Das bedeutet, dass alle meldepflichtigen Unternehmen bereits im Transparenzregister eingetragen sein müssen.
FehWas passiert bei Verstößen?
Wer seiner Eintragungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit Bußgeldern bis zu 150.000 €, in schweren Fällen sogar bis zu 1 Million €, rechnen. Außerdem werden Verstöße auf der Website des Bundesverwaltungsamts öffentlich bekannt gemacht („Naming and Shaming“). Lässt die Eintragung auf sich warten, drohen empfindliche Bußgelder.
Wie erfolgt die Eintragung?
Die Eintragung erfolgt elektronisch über das Portal des Transparenzregisters. Sie können die Meldung selbst vornehmen oder einen Dienstleister oder Steuerberater damit beauftragen. Wichtig ist, dass die Angaben stets aktuell gehalten werden. Bei Änderungen muss eine Aktualisierungsmeldung erfolgen.
Fazit
Das Transparenzregister ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Geldwäsche. Für Unternehmen bedeutet es allerdings auch zusätzliche Pflichten und Verantwortung. Wer rechtzeitig und korrekt meldet, vermeidet Bußgelder und schafft rechtliche Klarheit.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Daten im Transparenzregister aktuell sind, insbesondere bei Änderungen in der Gesellschafterstruktur.