12. Nov 2021 | Existenzgründung
Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer
Geschäftsideen verwirklichen und erfolgreich in die Zukunft starten – unternehmerische Entscheidungen treffen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt mit einem Gründungsdarlehen Erfolg versprechende Gründungsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer organisieren und steuern.
Was wird gefördert?
- projektbezogene Personalkosten
- Ausgaben für die Projektleitung und Organisation der Maßnahme
- Ausgaben für Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase (max. 60 Stunden)
- Ausgaben nach Gründung (max. 200 Stunden, max. 7 Euro pro Stunde je Gründer)
- Hilfen zur Existenzgründung – max. 100 Euro pro Stunde – je acht absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung – Auszahlung durch Maßnahme-Träger
- Zuwendung max. 2.500 Euro pro Gründer
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16. Okt 2021 | Existenzgründung
Anwendungszeitpunkt der elektronischen Übermittlungspflicht
Das BMF hat zum Anwendungszeitpunkt der elektronischen Übermittlungspflicht des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung Stellung genommen.
BMF – Schreiben vom 17.09.2021 – IV A 5 – O 1561/19/10003 :005
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28. Jul 2021 | Existenzgründung
Digitalisierungsrichtlinie
Mit der Digitalisierungsrichtlinie wird ein erster Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesellschaftsrechts gemacht. GmbH-Gründung künftig von zu Hause aus möglich?
Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es ab dem 01.08.2022 die Möglichkeit zur (Bar-) Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt),
Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie
Wer in Deutschland eine GmbH gründen möchte, muss dazu persönlich bei einem Notar erscheinen. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der die Digitalisierung auf dem Vormarsch ist, Videokonferenzen in der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken sind, nicht auch online mit einem Notar treffen können?
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13. Feb 2021 | Existenzgründung
Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Gründungszuschuss über die Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.
Der erste Schritt zur Selbständigkeit – Beratung
Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit ist kein einfacher Schritt. Er kann Ihnen jedoch neue berufliche Chancen eröffnen. Lassen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit umfassend beraten, welche möglichen finanziellen Unterstützungen Ihnen zustehen.
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