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Änderung der Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software wird auf ein Jahr reduziert. Die Finanzverwaltung hat mit einem aktuellen BMF-Schreiben die Möglichkeit eröffnet, bestimmte digitale Wirtschaftsgüter in einem Jahr abzuschreiben, statt wie bisher in 3 Jahren. Dies...