Die beliebtesten Rechtsformen im Vergleich
Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG – welche Rechtsform wird bei einer Unternehmensgründung in Deutschland am häufigsten gewählt?
Wer heute ein Unternehmen gründet, startet anders als noch vor zehn Jahren. Digitalisierung, Homeoffice, Social Media, steigende Lebenshaltungskosten und die Möglichkeit, zunächst nebenberuflich selbstständig zu werden, haben das Gründungsverhalten deutlich verändert.
Gleichzeitig stellt sich für Gründerinnen und Gründer eine zentrale Frage: Welche Rechtsform passt zum eigenen Unternehmen? Das Einzelunternehmen ist weiterhin mit großem Abstand die häufigste Wahl. Doch auch GmbH, UG und GbR spielen eine wichtige Rolle.
Ein Blick auf die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre zeigt, wie sich die deutsche Gründungslandschaft verändert hat – und welche Rechtsformen heute besonders häufig gewählt werden.
Gründungsverhalten in Deutschland: Von der Vollzeitgründung zur flexiblen Selbstständigkeit
Das klassische Bild der Unternehmensgründung war lange Zeit relativ eindeutig: Eine Geschäftsidee entsteht, der bisherige Arbeitsplatz wird aufgegeben und das eigene Unternehmen wird im Vollerwerb gegründet.
Dieses Muster hat sich verändert.
Nach aktuellen Zahlen des KfW-Gründungsmonitors gab es 2025 rund 690.000 Existenzgründungen in Deutschland. Damit lag die Zahl deutlich über den 585.000 Gründungen des Jahres 2024. Besonders auffällig ist jedoch die Verschiebung vom Voll- zum Nebenerwerb: Rund 70 Prozent der Gründungen im Jahr 2025 erfolgten im Nebenerwerb – ein neuer Höchstwert.
Zum Vergleich: 2024 entfielen rund 382.000 der 585.000 Existenzgründungen auf den Nebenerwerb. Im Vollerwerb wurden rund 203.000 Gründungen registriert.
Was steckt hinter dieser Entwicklung?
Die Gründe sind vielfältig. Eine Unternehmensgründung lässt sich heute vergleichsweise einfach zunächst neben einer bestehenden Beschäftigung aufbauen. Digitale Geschäftsmodelle benötigen häufig weniger Startkapital als klassische Unternehmen. Dienstleistungen können aus dem Homeoffice angeboten werden, Kundengewinnung erfolgt über das Internet und viele Geschäftsprozesse lassen sich digital abwickeln.
Auch wirtschaftliche Faktoren spielen eine Rolle. Die KfW nennt unter anderem gestiegene Lebenshaltungskosten als einen möglichen Grund dafür, dass Menschen eine nebenberufliche Selbstständigkeit beginnen, um zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Damit verändert sich auch das Risikoempfinden: Statt sofort den sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, testen viele Gründerinnen und Gründer zunächst, ob ihre Geschäftsidee am Markt funktioniert.
Die Gründung wird digitaler
Eine weitere Veränderung der vergangenen Jahre ist die zunehmende Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle.
Laut KfW hatte 2025 bereits rund vier von zehn Existenzgründungen ein digitales Angebot. Gleichzeitig wird die Gründerszene jünger. Besonders bei Menschen unter 30 Jahren ist die Gründungsaktivität ausgeprägt; ein Teil der jungen Gründerinnen und Gründer startet sogar aus dem Studium heraus.
Das bedeutet nicht, dass klassische Geschäftsmodelle verschwinden. Dienstleistungen, Handwerk, Handel und persönliche Dienstleistungen bleiben wichtige Bereiche des Gründungsgeschehens.
Doch die Einstiegshürden haben sich verändert.
Ein Online-Shop, eine Agentur, eine Softwarelösung, ein Beratungsunternehmen oder ein digitales Dienstleistungsangebot können teilweise mit vergleichsweise geringem Kapital gestartet werden.
Welche Rechtsform wird am häufigsten gewählt?
Bei der Frage nach der beliebtesten Unternehmensform zeigt sich ein sehr klares Bild.
Die aktuellen Gewerbedaten des Statistischen Bundesamtes weisen für 2025 bei den Gewerbetreibenden aus Neugründungen folgende Zahlen aus:
| Rechtsform | Gewerbetreibende aus Neugründungen 2025 |
|---|
| Einzelunternehmen | 527.121 |
| GbR | 56.857 |
| GmbH | 100.408 |
| davon GmbH ohne UG | 82.152 |
| UG (haftungsbeschränkt) | 18.256 |
Die Werte beziehen sich auf Gewerbetreibende aus Neugründungen. Sie sind daher nicht unmittelbar mit der KfW-Zahl von 690.000 Existenzgründungen gleichzusetzen.
Die Zahlen zeigen dennoch deutlich: Das Einzelunternehmen dominiert das Gründungsgeschehen.
1. Einzelunternehmen – der einfache Einstieg (Freiberufler u. Selbständige)
Das Einzelunternehmen ist insbesondere bei Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen beliebt.
Die Gründe liegen auf der Hand: Die Gründung ist vergleichsweise unkompliziert, es ist kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich und die organisatorischen Anforderungen sind zunächst überschaubar.
2025 entfielen laut Destatis 527.121 Gewerbetreibende aus Neugründungen auf Einzelunternehmen. Damit war diese Rechtsform mit großem Abstand die häufigste Wahl.
Typische Beispiele sind:
- Freelancer
- Beraterinnen und Berater
- Handwerker
- Online-Dienstleister
- Händler
- Agenturen
- Fotografen
- Coaches
- kleinere Gewerbebetriebe
Der entscheidende Nachteil: Beim Einzelunternehmen gibt es grundsätzlich keine Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen. Unternehmerinnen und Unternehmer haften daher grundsätzlich auch persönlich.
Gerade bei Geschäftsmodellen mit höheren Haftungsrisiken sollte dieser Punkt bei der Rechtsformwahl sorgfältig geprüft werden.
2. GbR – wenn mehrere Personen gemeinsam gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist insbesondere interessant, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen möchten.
Sie eignet sich beispielsweise für:
- gemeinsame Beratungsunternehmen
- Agenturen
- Projektgemeinschaften
- kleinere Dienstleistungsunternehmen
- gemeinschaftliche freiberufliche Tätigkeiten
2025 wurden 56.857 Gewerbetreibende aus Neugründungen in der Rechtsform GbR erfasst.
Die GbR bietet einen relativ unkomplizierten Rahmen für eine gemeinsame Unternehmensgründung.
Allerdings sollte die persönliche Haftung der Gesellschafter berücksichtigt werden. Wer gemeinsam gründet, sollte deshalb insbesondere Verantwortlichkeiten, Gewinnverteilung, Entscheidungsbefugnisse und das Ausscheiden eines Gesellschafters möglichst frühzeitig vertraglich regeln.
3. GmbH – Haftungsbeschränkung und professioneller Unternehmensauftritt
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der bekanntesten Kapitalgesellschaften Deutschlands.
2025 entfielen 100.408 Gewerbetreibende aus Neugründungen auf die GmbH-Kategorie, davon 82.152 auf GmbHs ohne Unternehmergesellschaft.
Die GmbH ist insbesondere dann interessant, wenn:
- das Unternehmen ein höheres Haftungsrisiko trägt,
- größere Investitionen geplant sind,
- mehrere Gesellschafter beteiligt sind,
- Mitarbeiter beschäftigt werden sollen,
- Geschäftspartner eine Kapitalgesellschaft erwarten,
- Gewinne teilweise im Unternehmen verbleiben sollen.
Ein wesentlicher Unterschied zum Einzelunternehmen besteht in der Haftungsstruktur: Grundsätzlich haftet die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Für die Gründung einer klassischen GmbH ist grundsätzlich ein Stammkapital von 25.000 Euro vorgesehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass immer 25.000 Euro sofort in bar eingezahlt werden müssen; bei einer Bargründung müssen grundsätzlich mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Die konkrete Ausgestaltung sollte rechtlich und steuerlich geprüft werden.
Die GmbH bringt allerdings auch mehr Formalitäten und laufende Pflichten mit sich als ein einfaches Einzelunternehmen.
4. UG – die kleine Schwester der GmbH?
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird häufig als „Mini-GmbH“ bezeichnet.
Sie wurde geschaffen, um eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft auch mit vergleichsweise geringem Stammkapital gründen zu können.
2025 wurden 18.256 Gewerbetreibende aus Neugründungen als UG (haftungsbeschränkt) erfasst.
Damit spielt die UG zwar eine deutlich kleinere Rolle als das Einzelunternehmen, ist aber für bestimmte Gründer interessant.
Die UG kann insbesondere dann attraktiv sein, wenn eine Haftungsbeschränkung gewünscht wird, aber das für eine klassische GmbH vorgesehene Stammkapital zunächst nicht zur Verfügung steht.
Allerdings bedeutet ein geringes Stammkapital nicht, dass eine UG ohne finanzielle Mittel betrieben werden kann. Gründungskosten, laufende Kosten, Geschäftsausstattung, Marketing, Versicherungen und Liquidität müssen ebenfalls finanziert werden.
Hinzu kommen besondere gesetzliche Regelungen, beispielsweise die Pflicht zur Bildung einer Rücklage aus einem Teil des Jahresüberschusses.
Was hat sich bei der Rechtsformwahl in zehn Jahren verändert?
Interessant ist der Blick zurück.
Bereits Mitte der 2010er-Jahre war das Einzelunternehmen die dominierende Rechtsform bei Gewerbeneugründungen. Die grundlegende Präferenz für einen einfachen und kostengünstigen Start hat sich also nicht grundsätzlich verändert.
Verändert haben sich vielmehr die Rahmenbedingungen, unter denen gegründet wird.
Die Digitalisierung ermöglicht heute mehr Geschäftsmodelle mit geringerem Kapitalbedarf. Gleichzeitig hat die nebenberufliche Gründung deutlich an Bedeutung gewonnen.
Auch die amtliche Gewerbestatistik zeigt, dass Einzelunternehmen weiterhin den größten Anteil des Gründungsgeschehens ausmachen. Die Datenbank des Statistischen Bundesamtes erfasst inzwischen die Entwicklung nach Rechtsformen für den Zeitraum von 2003 bis 2025 und ermöglicht damit langfristige Vergleiche.
Einzelunternehmen oder GmbH? Die Frage des Risikos
Die Entscheidung für eine Rechtsform sollte nicht allein davon abhängig gemacht werden, welche Form am häufigsten gewählt wird.
Viel wichtiger sind die individuellen Rahmenbedingungen.
| Kriterium | Einzelunternehmen | GbR | UG | GmbH |
|---|
| Anzahl Gründer | 1 | mindestens 2 | 1 oder mehrere | 1 oder mehrere |
| Haftungsbeschränkung | Nein | grundsätzlich nein | Ja | Ja |
| Mindestkapital | keines | keines | ab 1 € Stammkapital möglich | 25.000 € Stammkapital |
| Gründungsaufwand | gering | gering | höher | höher |
| Buchführung | abhängig von Voraussetzungen | abhängig von Voraussetzungen | grundsätzlich doppelte Buchführung | grundsätzlich doppelte Buchführung |
| Typischer Einsatz | Solo-Selbstständigkeit | gemeinsames Projekt | haftungsbeschränkter Start | etablierter bzw. kapitalintensiveres Unternehmen |
Die Tabelle ist eine vereinfachte Orientierung. Steuerliche, gesellschaftsrechtliche und haftungsrechtliche Besonderheiten können im Einzelfall erheblich sein.
Warum gründen heute so viele Menschen zunächst nebenberuflich?
Der Trend zum Nebenerwerb gehört zu den auffälligsten Veränderungen des deutschen Gründungsgeschehens.
2025 lag der Anteil der Nebenerwerbsgründungen laut KfW bei 70 Prozent. Rund 483.000 Nebenerwerbsgründungen standen etwa 206.000 Vollerwerbsgründungen gegenüber.
Das verändert auch die typische Gründungssituation.
Ein Beispiel:
Eine Angestellte entwickelt neben ihrem Beruf eine Beratungsdienstleistung. Sie gewinnt erste Kunden, testet ihre Preise und baut sich Schritt für Schritt einen Kundenstamm auf. Erst wenn die Umsätze stabil sind, kommt ein Wechsel in den Vollerwerb infrage.
Für viele Geschäftsmodelle ist diese Vorgehensweise mit einem geringeren persönlichen finanziellen Risiko verbunden.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre deutet auf eine Gründungslandschaft hin, die flexibler, digitaler und stärker von Nebenerwerbsgründungen geprägt ist.
Gleichzeitig bleibt die klassische Unternehmensgründung relevant. Das Statistische Bundesamt registrierte 2024 rund 594.500 Neugründungen von Gewerben. Davon entfielen rund 120.900 auf Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung.
Für 2025 weist die Gewerbeanzeigenstatistik insgesamt 640.457 Neugründungen aus. Auch hier zeigt sich die starke Dominanz des Einzelunternehmens: 527.121 der Gewerbetreibenden aus Neugründungen wurden als Einzelunternehmen erfasst.
Die Unternehmensgründung wird damit keineswegs einheitlicher – im Gegenteil: Die Bandbreite reicht vom nebenberuflichen Einzelunternehmer über die GbR bis zur wachstumsorientierten GmbH.
Fazit: Die passende Rechtsform hängt vom Geschäftsmodell ab
Das Gründungsverhalten in Deutschland hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verändert. Besonders die Zunahme von Nebenerwerbsgründungen, die Digitalisierung und die stärkere Beteiligung jüngerer Gründerinnen und Gründer prägen die aktuelle Entwicklung.
Bei der Rechtsform bleibt das Bild dagegen vergleichsweise konstant:
Das Einzelunternehmen ist weiterhin die mit Abstand am häufigsten gewählte Rechtsform bei Gewerbeneugründungen. Die GbR folgt mit deutlichem Abstand. GmbH und UG werden insbesondere dann interessant, wenn eine Haftungsbeschränkung oder eine andere gesellschaftsrechtliche Struktur gewünscht wird.
Die Frage sollte deshalb nicht lauten: „Welche Rechtsform ist die beliebteste?“
Sondern:
„Welche Rechtsform passt zu meinem Geschäftsmodell, meinem Haftungsrisiko, meinen finanziellen Möglichkeiten und meinen Wachstumsplänen?“
Eine sorgfältige Rechtsformwahl kann bereits bei der Gründung wichtige Weichen für die weitere Entwicklung des Unternehmens stellen.
Häufige Fragen zur Unternehmensgründung
Welche Rechtsform wird in Deutschland am häufigsten gewählt?
Das Einzelunternehmen ist bei Gewerbeneugründungen mit großem Abstand die häufigste Rechtsform. 2025 wurden 527.121 Gewerbetreibende aus Neugründungen als Einzelunternehmen erfasst.
Was ist der Unterschied zwischen Einzelunternehmen und GmbH?
Beim Einzelunternehmen besteht grundsätzlich eine persönliche und unbeschränkte Haftung. Bei der GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dafür ist die GmbH mit höheren Gründungs- und Verwaltungsanforderungen verbunden.
Wann ist eine GbR sinnvoll?
Eine GbR kommt insbesondere infrage, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und gemeinsam ein Unternehmen oder eine selbstständige Tätigkeit betreiben möchten.
Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?
Beide sind Kapitalgesellschaften mit grundsätzlich beschränkter Haftung. Die UG kann mit einem sehr niedrigen Stammkapital gegründet werden. Die GmbH erfordert grundsätzlich ein Stammkapital von 25.000 Euro. Die UG unterliegt außerdem besonderen gesetzlichen Regelungen zur Rücklagenbildung.
Warum gründen immer mehr Menschen nebenberuflich?
Die KfW beobachtet seit mehreren Jahren eine zunehmende Bedeutung des Nebenerwerbs. 2025 entfielen rund 70 Prozent der Existenzgründungen auf den Nebenerwerb. Als ein möglicher Grund werden unter anderem gestiegene Lebenshaltungskosten und das Ziel genannt, zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Disclaimer / Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Die dargestellten Informationen und Zahlen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, können sich jedoch aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer Rechtsprechung oder aktualisierter statistischer Daten verändern.
Welche Rechtsform für ein Unternehmen geeignet ist, hängt von den individuellen Umständen ab, insbesondere vom Geschäftsmodell, Haftungsrisiko, Kapitalbedarf, der Anzahl der Gesellschafter sowie den steuerlichen und wirtschaftlichen Zielen.
Für eine konkrete Entscheidung zur Rechtsformwahl oder zur Gründung eines Unternehmens empfehlen wir, sich individuell durch eine geeignete Rechts-, Steuer- oder Gründungsberatung beraten zu lassen.
Eine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
